Ehrenbürgergallerie

Ehrenordnung der Gemeinde Hafenlohr

Ehrenbürger
(Goldene Ehrennadel mit Kranz)

Die Ehrenbürgerschaft ist die höchste Auszeichnung, die die Gemeinde Hafenlohr einer Mitbürgerin oder einem Mitbürger verleihen kann.

Das Recht auf Verleihung des Ehrenbürgerrechts räumt Art. 16 Abs 1 der Gemeindeordnung den Kommunen ein.

Die Ehrenbürgerschaft erfolgt nur auf Beschluss des Gemeinderates.

Äußeres Zeichen der Ehrenbürgerschaft ist die goldene Ehrennadel mti Kranz der Gemeinde Hafenlohr.

 

Öffnungszeiten

Montag

09:00 - 11:00 Uhr

Dienstag

15:30 - 17:30 Uhr

Mittwoch

Geschlossen

Donnerstag

15:30 - 17:30 Uhr

Freitag

Geschlossen

Bürgermeistersprechzeiten

Montag: 09:00 Uhr - 11:00 Uhr
Donnerstag: 16:00 Uhr - 17:30 Uhr
Weitere Bürgermeistersprechstunden in Windheim und Hafenlohr sind nach Absprache jederzeit möglich.

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